Darum geht’s
Väter sollen innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen können. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dies sieht der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» vor. Dagegen ist das Referendum ergriffen worden. Die Volksabstimmung findet am 27. September 2020 statt.
(Quelle: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/reformen-und-revisionen/eo-vaterschaftsurlaub.html).
Meine Position
Als Mitglied des Co-Präsidiums des überparteilichen Referendumskomitees gegen immer mehr staatliche Abgabgen positioniere ich mich im Abstimmungskampf ganz klar auf der Gegnerseite des 2-wöchigen Vaterschaftsurlaubs.
Mehr darüber
- Das Argumentarium in Kurz- und Langform ist HIER verfügbar.
- Weitere allgemeine Angaben unter: www.lohnabzüge-nein.ch
- Diverse weitere Medienbericht finden Sie unter „Medien“.
Medien
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